Dissertation – Doktorarbeit

Die Dissertation wird auch als Doktorarbeit bezeichnet und ist eine wissenschaftliche Arbeit.

Mit der Dissertation wird das Promotionsstudium beendet und sie ist die Voraussetzung für die Verleihung des Doktorgrades.

Die Doktorarbeit wird schriftlich angefertigt, was innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Anmeldung zur Prüfung erfolgen muss.

Für den endgültigen Abschluss ist in der Regel eine mündliche Prüfung als Ergänzung notwendig, in der die eigene Arbeit verteidigt wird und sich der Doktorand den Fragen der Prüfungskommission stellt.

Die Dissertation entsteht nicht unter der Anleitung eines Hochschullehrers, sondern soll komplett eigenständig verfasst werden.
Dabei geht es des Weiteren nicht um eine Wiedergabe des aktuellen Stands der Forschung, sondern um die Darstellung neuer und eigener Erkenntnisse. Die Dissertation kann sowohl innerhalb der Hochschule nach einem Promotionsstudium angefertigt werden, als auch extern. In dem Falle ist der Doktorand in einem Unternehmen beschäftigt und meldet sich nur zur Prüfung an der Hochschule an.

Theoretisches oder experimentelles Thema aus Forschung und Wissenschaft

Die Dissertation beschäftigt sich entweder nur theoretisch mit einem Thema, was zum Beispiel bei den Geschichtswissenschaften der Fall ist.
Sie kann aber auch Erkenntnisse präsentieren, die experimentell gewonnen wurden und die dann in der Arbeit ausgewertet werden.

Im Grunde genommen ist die Dissertation also eine Forschungsarbeit zu einem ausgewählten Thema, bei der der Doktorand beweisen muss, dass er in der Lage ist, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten und auch die relevante Literatur zu dem betreffenden Thema kennt.

Die eigenen Erkenntnisse müssen in der Arbeit in den bestehenden wissenschaftlichen Kontext eingebettet werden.

Für den Umfang der Dissertation gibt es keine genauen Vorschriften, meist umfasst sie zwischen 150 und 500 Seiten.


Für Promovenden der Medizin gibt es eine Besonderheit zu beachten. Der Aufwand in Bezug auf Arbeit und Zeit variiert hier je nachdem, ob es sich um eine klinische oder prospektive Art der Arbeit handelt. Teilweise hat der Student bis zu ein Jahr Zeit, die Arbeit fertigzustellen.

Promotionsordnung

In der Promotionsordnung sind die Vorgaben für die Gliederung, für die Zitierweise oder den Nachweis der eigenständigen Anfertigung der Arbeit zu finden, daneben gibt es aber auch allgemeine Vorschriften.

Wer sich zur Promotion anmelden möchte, muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können, auf das das Promotionsstudium aufbauen kann. Die genauen Voraussetzungen werden durch die Promotionsordnungen der Hochschule und der jeweiligen Fakultät geregelt.
Der Student muss die Anmeldung der Dissertation beim Dekanat vornehmen und kann hier einen potentiellen Betreuer für die Arbeit benennen.